Der Anspruch meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist eine Beratung, die fachlich auf höchstem Niveau erfolgt und zugleich interessengerecht pragmatische Lösungsansätze bietet. Ich verfüge über jahrelange Erfahrung in der Beratung und in der Gerichtstätigkeit vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Arbeitnehmer*innen – Individualarbeitsrecht
Nur als gut informierter Arbeitnehmer können Sie frühzeitig Konflikte vermeiden und Ihr Recht einfordern.
Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und arbeitsgerichtlich in allen Konfliktsituationen, insbesondere bei Fragen zu
• Arbeitsvertrag (Gestaltung und Überprüfung von
Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen)
• Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeugnis
• Gerichtliche Vertretung bei arbeitsgerichtlichen
Rechtsstreitigkeiten in sämtlichen Instanzen
• Urlaub, Überstunden und Arbeitszeit
• Scheinselbstständigkeit
• Arbeitnehmerüberlassung
• Eingruppierungen
• Ansprüche aus Tarifverträgen
Interessenvertretungen – kollektives Arbeitsrecht
Vertretung von Betriebsräten:
• Beratung in allen Bereichen des
Betriebsverfassungsgesetzes
(z.B. personelle Einzelmaßnahmen, Probleme bei
der ordnungsgemäßen Umsetzung von
Betriebsvereinbarungen durch die Arbeitgeberseite,
etc.)
• Beratung und Verhandlungsführung im
Spannungsfeld mit der Arbeitgeberseite
• Juristische Sachverständigentätigkeit zu allen
Fragestellungen des Betriebsverfassungsgesetzes
• Erstellung und Verhandlung von Betriebsverein-
barungen, Gesamt- und Konzernbetriebsverein-
barungen sowie weiterer kollektivrechtlicher
Regelungen
• Durchführung von Einigungsstellen, Tätigkeit als
externe Beisitzerin in Einigungsstellen
• Gerichtliche Einsetzung von Einigungsstellen und
Einigungsstellenbesetzungsverfahrens
• Vertretung im Beschlussverfahren vor den
Arbeitsgerichten
Ein Schwerpunkt der Beratung und Verhandlungs-führung sind dabei Betriebsänderungen und die damit verbundene Erstellung, Beratung und Verhandlungs-führung zu Interessenausgleich und Sozialplänen, ggf. verbunden mit einem Betriebsübergang nach § 613a BGB.
Vertretung von Personalräten:
• Beratung von Personalräten in allen
personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten
• Juristische Sachverständigentätigkeit
• Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussver-
fahren
Vertretung kirchlicher Mitarbeitervertretungen:
• Beratung und juristische Sachverständigentätigkeit
in allen
mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragen
• Vertretung von Mitarbeitervertretungen vor denKirchengerichten